Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen besteht in Arztpraxen auch weiterhin eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken.
Ihr Praxisteam
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen besteht in Arztpraxen auch weiterhin eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken.
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Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen besteht in Arztpraxen auch weiterhin eine
Hausärztlich-Internistische Gemeinschaftspraxis Rosenkranz - Stegen - Dr. Stegen
Poggendörper Weg 3-9, 24149 Kiel
0431 - 20 30 71
0431 - 266 28
Zu diesen Zeiten sind wir auch telefonisch für Sie erreichbar:
Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir Sie, in jedem Fall in der Praxis anzurufen, bevor Sie uns aufsuchen. Telefonisch besprechen wir dann das weitere Vorgehen.